Sind Sie von NIS2 betroffen?
Wenn Sie sicher mit „Nein“ antworten können, lesen Sie bitte nur weiter, wenn Sie sich über Business-Continuity Gedanken machen und damit rechnen, dass auch Ihrem Unternehmen Gefahren von z. B.
- Hackerangriffe und Ransomware-Attacken,
- Brände und Naturkatastrophen,
- Stromausfälle oder technische Probleme,
- Menschliches Versagen und Fehlkonfigurationen
drohen könnten.
Wenn Sie unsicher sind, ob „JA“ oder „Nein“ zutreffen, stellen wir Ihnen weiter unten Hintergrundinformationen zu NIS2 zur Verfügung.
Wenn Sie aber die Frage eindeutig mit „JA“ beantworten und Sie das Notfallmanagementsystem aufbauen oder optimieren wollen, haben Sie sicher an das Folgende gedacht:
Neben aller Prozess- und Organisationsvielfalt, die Sie in Ihrem Unternehmen beherrschen, um erfolgreich Ihr Tagesgeschäft zu managen, brauchen Sie ein umfassendes Notfallkommunikationssystem, das
- Ihr Unternehmen dabei unterstützt, in Krisensituationen schnell, effektiv und sicher zu kommunizieren,
- in einem Notfall unabhängig von Ihrer IT-Infrastruktur funktioniert,
- sich trotzdem problemlos in bestehende IT-Infrastrukturen integrieren lässt und so einen reibungslosen Datenaustausch ermöglicht,
- ISO27001-zertifiziert ist,
- als hochverfügbare Lösung über mehrere Standorte in Deutschland gehostet wird,
- für Ihre Kunden und Ihr Notfallteam eine unterbrechungsfreie Kommunikation sowohl intern als auch extern über alle gewünschten Kanäle gewährleistet.

Haben Sie an alles gedacht und ein solches Notfallsystem etabliert? Dann passt es ja!
Wenn nicht oder wenn Sie Interesse an einer solchen Lösung haben, sprechen Sie uns gern an.
Unsere Lösungsempfehlung
ein Notfallkommunikationssystem, das die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllt:
- Notfallmail: Bietet einen webbasierten Zugang zu E-Mails, falls Desktop-Clients nicht verfügbar sind.
- Notfalltelefonie: Garantiert die telefonische Erreichbarkeit im Krisenfall.
- Verschlüsselter Chat: Ermöglicht den sicheren Austausch von Nachrichten und sensiblen Daten.
- Datenaustauschplattform: Bietet eine zentrale Plattform für den sicheren Austausch von Dateien und Informationen.
- Videokonferenz: Ermöglicht die virtuelle Zusammenarbeit im Team, auch bei räumlicher Trennung.
- Notfalldomain: Sichert die Erreichbarkeit einer alternativen Website mit wichtigen Informationen z.B. im Falle eines Cyberangriffs.
- Verschlüsseltes Backup: Schützt sensible Daten vor unbefugtem Zugriff und Verlust.
Hintergrundinformationen zu NIS2 – Die neue EU-Richtlinie für Cybersicherheit
Ein Überblick über die NIS2-Richtlinie und ihre Bedeutung für Europa
In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen Fragen der Cybersicherheit stetig an Bedeutung. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, sensibler Daten und digitaler Dienste ist zur zentralen Herausforderung für Staaten, Unternehmen und die Gesellschaft geworden. Die Europäische Union hat auf diese Entwicklung mit der Weiterentwicklung ihrer Cybersicherheitsstrategie reagiert. Im Mittelpunkt dieser Strategie steht die NIS2-Richtlinie, die am 16. Januar 2023 offiziell in Kraft getreten ist und die Vorgängerregelung, die sogenannte NIS-Richtlinie (Network and Information Security), ablöst.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Ein Überblick über die NIS2-Richtlinie und ihre Bedeutung für Europa
In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen Fragen der Cybersicherheit stetig an Bedeutung. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, sensibler Daten und digitaler Dienste ist zur zentralen Herausforderung für Staaten, Unternehmen und die Gesellschaft geworden. Die Europäische Union hat auf diese Entwicklung mit der Weiterentwicklung ihrer Cybersicherheitsstrategie reagiert. Im Mittelpunkt dieser Strategie steht die NIS2-Richtlinie, die am 16. Januar 2023 offiziell in Kraft getreten ist und die Vorgängerregelung, die sogenannte NIS-Richtlinie (Network and Information Security), ablöst.
Hintergrund und Entwicklung
Die ursprüngliche NIS-Richtlinie wurde 2016 verabschiedet und war die erste EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie verpflichtete bestimmte Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen und Anbieter*innen digitaler Dienste zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und zur Meldung schwerwiegender Vorfälle. Mit der fortschreitenden Digitalisierung, der Zunahme von Cyberangriffen und neuen technologischen Herausforderungen zeigte sich jedoch bald, dass die ursprünglichen Regelungen nicht mehr ausreichend waren.
Daher entschied die EU, die Richtlinie zu überarbeiten. NIS2 ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch die Anforderungen an die betroffenen Unternehmen und Organisationen.
Wen betrifft die NIS2-Richtlinie?
Unter NIS2 fallen Organisationen aus einer Vielzahl kritischer und wichtiger Sektoren. Zu den essenziellen Sektoren gehören unter anderem:
· Energie (Elektrizität, Gas, Öl, Fernwärme)
· Transport (Luftfahrt, Eisenbahn, Schifffahrt, Straßenverkehr)
· Bankwesen
· Finanzmarktinfrastrukturen
· Gesundheitswesen
· Trinkwasser- und Abwasserversorgung
· Digitale Infrastrukturen (Internet-Knotenpunkte, DNS-Dienste, Cloud-Computing, Rechenzentren)
· Öffentliche Verwaltung
· Weltraumsektor
Weiterhin erfasst die Richtlinie auch sogenannte „wichtige Sektoren“ wie Post- und Kurierdienste, Abfallmanagement, Chemie, Ernährungswirtschaft oder Forschungseinrichtungen. Insgesamt ist der Geltungsbereich der NIS2 erheblich erweitert worden im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie.
Betroffen sind Unternehmen und Organisationen ab einer bestimmten Größe (in der Regel ab 50 Beschäftigten und/oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz), unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich sind. Damit wächst die Zahl der verpflichteten Einheiten innerhalb der EU deutlich an.
Wesentliche Neuerungen gegenüber der NIS-Richtlinie
NIS2 bringt zahlreiche Änderungen und Erweiterungen mit sich. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Größerer Anwendungsbereich: Mehr Sektoren und mehr Unternehmen unterliegen nun den Anforderungen der Richtlinie.
- Höhere Sicherheitsanforderungen: Die betroffenen Organisationen müssen umfassendere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme umsetzen.
- Striktere Meldepflichten: Cybervorfälle müssen schneller und detaillierter an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Die Fristen betragen oftmals nur wenige Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls.
- Stärkere Durchsetzungsmechanismen: Die nationalen Behörden erhalten mehr Kompetenzen und Werkzeuge zur Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, ähnlich wie bei der DSGVO.
- Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung: Führungskräfte und Geschäftsleitungen werden stärker in die Pflicht genommen und können persönlich haftbar gemacht werden, wenn Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden.
- Lieferkettensicherheit: Unternehmen müssen nicht nur ihre eigenen Systeme absichern, sondern auch ihre Lieferketten auf Cybersicherheitsrisiken prüfen und entsprechende Vorgaben an Dienstleister*innen und Zuliefernde stellen.
- Klarere Berichts- und Kontrollpflichten: Die Berichterstattung wird vereinheitlicht und die nationale wie europäische Zusammenarbeit ausgebaut.
Pflichten und Anforderungen gemäß NIS2
Organisationen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören:
- Durchführung von Risikobewertungen und regelmäßige Überprüfung der Cybersicherheitslage
- Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
- Schulungen des Personals im Bereich IT-Sicherheit
- Einrichtung von Prozessen zur Erkennung, Behandlung und Meldung von Sicherheitsvorfällen
- Stärkung der Resilienz gegen Angriffe, auch in der Lieferkette
Erstellung und Aktualisierung von Notfallplänen und Wiederherstellungsprozessen
Fristen und Umsetzung
Die Richtlinie ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ab dann gelten die Pflichten und Sanktionsmechanismen verbindlich für alle betroffenen Organisationen. In vielen Ländern laufen bereits die gesetzgeberischen Prozesse zur Anpassung nationaler Gesetze an NIS2.
Auswirkungen und Bedeutung für Unternehmen
Die Umsetzung von NIS2 stellt Unternehmen und Organisationen vor erhebliche Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen. Einerseits steigen die Anforderungen an IT-Sicherheit, Compliance und Dokumentation. Andererseits profitieren Unternehmen von einem höheren Schutzniveau, einer verbesserten Resilienz und steigendes Vertrauen Ihrer Kund*innen und Partner*innen.
Die Richtlinie soll helfen, den Flickenteppich nationaler Regelungen zu beseitigen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für Cybersicherheit in Europa zu schaffen. Dies ist angesichts der wachsenden Bedrohungslage und der engen Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft essenziell.
Fazit
Mit NIS2 wird Cybersicherheit zu einer strategischen Aufgabe für Unternehmen, Behörden und die Zivilgesellschaft in Europa. Die Richtlinie setzt neue Maßstäbe in Bezug auf Verantwortlichkeit, Kooperation und Resilienz. Entscheidend für den Erfolg wird sein, wie konsequent und effektiv die Vorgaben national umgesetzt und kontrolliert werden. Nur so kann die digitale Souveränität und Sicherheit Europas nachhaltig gestärkt werden.